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Statut der Kommission Schöpfung und Umwelt

vom 7. Dezember 2018

(ABl. 2018, S. 374), zuletzt geändert am 26.2.2020 (ABl. 2020, S. 300)

Der menschenverursachte Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen für die Schöpfungsverantwortung. Der Einsatz für eine Abschwächung des Temperaturpfades und die Begrenzung des Anstieges auf maximal 1,5°C ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Würde des/der Glaubenden. Schöpfungs- und Klimafreundlichkeit wird so zu einer elementaren pastoralen Kategorie für kirchliches Denken und Handeln. Verdichtet hat dies Papst Franziskus in seiner Enzyklika „Laudato si“ unter der Losung des Gemeinsamen Hauses, das es zu schützen und in gerechter Weise zu bauen gilt.
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Ziele

Als Konsequenz aus der Enzyklika Laudato si und im Blick auf die im Dezember 2015 beim Klimagipfel in Paris eingegangenen Verpflichtungen verfolgt die Erzdiözese eine neue Zielvorgabe für den Umweltbereich: Die „Klimaneutrale Erzdiözese 2030“. Dieses Ziel ist deutlich ambitionierter als die Ziele, die sich die Weltgemeinschaft oder die Bundesregierung vorgenommen haben. Es braucht Vorreiter, wenn wir gemeinsam durchs Ziel kommen wollen, und die bisherigen Erfolge der Erzdiözese aus der Energie-Offensive zeigen, dass ambitionierte Ziele sogar übertroffen werden können. Voraussetzung ist allerdings das gemeinsame Zusammenspiel von ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Verantwortlichen.
„Klimaneutrale Erzdiözese 2030“ bedeutet die vollständige Decarbonisierung beim Betrieb der Gebäude bis zum Jahre 2030, an dessen Ende per Saldo beim Einsatz von Energie kein klimaschädliches CO2 (gemessen in CO2-Äquivalenten) mehr ausgestoßen wird.
Das Erzbistum Freiburg will ab dem Jahr 2030 den CO2-Ausstoß beim Energieeinsatz auch bei der Mobilität auf null reduziert haben. Als Teil der Klimaneutralen Erzdiözese soll auch die Beschaffung von Gütern auf Sparsamkeit, Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit und Regionalität ausgerichtet sein.
Einbezogen sind dabei die Kirchengemeinden auf dem Gebiet des Erzbistums sowie dessen diözesane Einrichtungen. Nicht einbezogen sind die Gebäude und Einrichtungen, die Mobilität und die Beschaffung von rechtlich und wirtschaftlich selbständigen (insbesondere Caritas-) Verbänden.
10 Der Fortschritt und die Zielerreichung wird in den Klima- und Energieberichten bilanziert.
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Umsetzung

Das Erzbistum Freiburg richtet ihr Entscheiden und Handeln auf allen Ebenen und in der jeweiligen Zuständigkeit auf das Ziel aus. Der Prozess der Decarbonisierung soll zu einem veränderten Verhalten führen und getragen werden von der Eigeninitiative und dem zuversichtlichen Engagement der ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf allen Ebenen. Die Akteure sollen sich dabei vernetzen und sich so gegenseitig unterstützen. Das Bistum motiviert, betreut und unterstützt, es bildet fort und weiter und sorgt dafür, dass Investitionen in Richtung Klimaneutralität auch finanzierbar sind.
Im Gebäudebereich gibt es drei Grundhandlungsmöglichkeiten, die Reduktion des Verbrauchs, der Umstieg auf erneuerbare Energie und die Verdrängung des CO2-Ausstoßes durch eigene regenerative Energieproduktion.
Die Grundhandlungsmöglichkeiten bei der Mobilität sind die Reduktion des Verbrauchs, der Umstieg auf Alternativen und der Ausgleich des restlichen CO2-Ausstoßes.
Die Beschaffung von Gütern ist klima- und umweltrelevant. Neben Sparsamkeit und Suffizienz soll der Einkauf neu ausgerichtet sein und sich an den Kriterien Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit und Regionalität orientieren.
Insgesamt bedeutet das Ziel der „Klimaneutralen Erzdiözese 2030“, dass das Erzbistum die bisherigen Anstrengungen beim Energiesparen, bei der energetischen Ertüchtigung der Gebäude und der technischen Anlagen, beim Umstieg auf erneuerbare Energien und bei der Beschaffung von Energie deutlich intensivieren und mit einer höheren Verbindlichkeit versehen müssen. 10 In Ergänzung ist es zusätzlich nötig, auch als Kirche in die Produktion von erneuerbarer Energie einzusteigen. 11 Zuletzt müssen die verbleibenden Emissionen ausgeglichen werden.
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Klimaschutz-Fonds

Ambitionierter Klima- und Umweltschutz ist eine Investition in die Zukunft, die Geld kostet. Die Erzdiözese richtet daher einen Klimaschutz-Fonds ein, aus dem innovative Projekte und Vorhaben zur Erreichung der Vision Klimaneutrale Erzdiözese angeschoben oder initial unterstützt werden. Darüber hinaus sollten aus diesen Mittel subsidiär modellhafte und regionale Projekte gefördert werden.
Für Themen und Vorhaben, die in Linie überführt werden sind planmäßige Haushaltsmittel vorzusehen.
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Die Kommission „Schöpfung und Umwelt“

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Auftrag

Die Kommission hat den Auftrag, sicherzustellen, dass die Erzdiözese das Ziel der „Klimaneutralen Erzdiözese 2030“ erreicht. Die Kommission ist dabei Motor der Umsetzung, sichtet und vernetzt die Aktivitäten zur Zielerreichung und erstattet der Öffentlichkeit Bericht über Fortschritte und Fehlschläge. In der Kommission werden fächerübergreifend Konzepte und Programme erarbeitet; diese werden den zuständigen Entscheidungsgremien vorgelegt.
Die Kommission konzentriert sich auf die Themenfelder Bau und Energie, Mobilität sowie Konsum und treibt diese voran. Der ganzheitliche, vernetzte Ansatz von Laudato si‘ wird dabei berücksichtigt.
Als Arbeits- und Umsetzungsinstrument entwickelt die Kommission in ökumenischer Koordination mit der Evangelischen Landeskirche in Baden ein Klimaschutzkonzept 2025.
Die Kommission gibt die Mittel aus dem Klima-Fonds für Projekte und Programme frei.
Die Kommission berichtet dem Herrn Erzbischof regelmäßig unter anderem durch die Übersendung der Protokolle ihrer Sitzungen.
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Zusammensetzung

Die Kommission besteht neben dem Vorsitzenden aus bis zu zehn weiteren stimmberechtigten Mitgliedern:
  1. den Leitungspersonen der Hauptabteilungen Bildung, Immobilien- und Baumanagement, Finanzen sowie Weltkirche, Ökumene/Religiöser Dialog des Erzbischöflichen Ordinariates
  2. einer Person aus den pastoralen Berufen auf Vorschlag von Hauptabteilung Pastorales Personal des Erzbischöflichen Ordinariates
  3. einer Vertreterin/einem Vertreter von Ehrenamtlichen & Verbänden auf Vorschlag des Diözesanrates der Katholikinnen und Katholiken in der Erzdiözese Freiburg
  4. bis zu drei profilierten externen Expertinnen/Experten
Die Mitglieder b. bis d. werden vom Erzbischof für je drei Jahre berufen; Wiederberufung ist möglich.
Von der Evangelischen Landeskirche in Baden wird ein beratendes Mitglied eingeladen.
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Leitung und Arbeitsweise

Zum Vorsitzenden der Kommission wird der Direktor der Diözesanstelle für Umwelt, Energie und Arbeitsschutz bestellt.
Die Kommission tagt auf Einladung des Vorsitzenden.
Die Kommission kann für die einzelne Handlungsfelder Arbeitsgruppen einrichten. Sowohl Kommission und Arbeitsgruppen können in speziellen Fragestellungen Fachexperten hinzuziehen. Bei der Besetzung der Arbeitsgruppen ist einerseits auf eine fundierte Bandbreite aus dem kirchlichen Leben zu achten, andererseits sind die entscheidenden Akteure der jeweiligen Arbeitsbereiche und -ebenen einzubinden.
Die Geschäftsführung der Kommission hat die Referatsleiterin/der Referatsleiter Umwelt und Energie der Diözesanstelle Umwelt, Energie und Arbeitsschutz.
Die Kommission kann sich auf der Basis dieses Dekrets eine Geschäftsordnung geben.
Dieses Statut setze ich am 7. Dezember 2018 in Kraft.
Freiburg im Breisgau, den 7. Dezember 2018
Erzbischof Stephan Burger