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Dekret zur Errichtung der Dekanate als öffentliche juristische Personen des kirchlichen Rechts

vom 10. Dezember 2007

(ABl. 2007, S. 185)

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Zur Errichtung der Dekanate der Erzdiözese Freiburg als öffentliche juristische Personen des kirchlichen Rechts wird das folgende Dekret erlassen.
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§ 1

Hiermit errichte ich gemäß cann. 116, 117 und 374 § 2 CIC die Dekanate der Erzdiözese Freiburg als öffentliche juristische Personen des kirchlichen Rechts.
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§ 2

Die rechtliche Verfassung der Dekanate bestimmt sich nach dem Statut für die Dekanate in der Erzdiözese Freiburg, der Satzung für die Dekanatsräte in der Erzdiözese Freiburg und nach der Kirchlichen Vermögensverwaltungsordnung.
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§ 3

Der rechtliche Sitz des jeweiligen Dekanates bestimmt sich nach der Anlage zu § 1 Absatz 2 des Statuts für die Dekanate in der Erzdiözese Freiburg.