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Neufassung des Pastoralen Schreibens an Personen, die ihren Austritt aus der katholischen Kirche erklärt haben
(ABl. 2021, S. 55)
Das mit dem allgemeinen Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt veröffentlichte Pastorale Schreiben an eine aus der Kirche ausgetretene Person unmittelbar nach Kenntnisnahme des Kirchenaustritts (vgl. ABl. Nr. 24/2012 und Nr. 15/2013) wurde für den Gebrauch in der Erzdiözese überarbeitet. Nach Beratung mit dem Herrn Erzbischof und den Dekanen im Rahmen ihres Dienstgesprächs im Oktober 2020 steht nun die nachfolgend veröffentlichte Fassung zur Verfügung. Zur leichteren Nutzbarkeit in den Kirchengemeinden wurde ein Musterformular dieses Anschreibens auf der Plattform „Kefas“ eingestellt und ist dort abrufbar.
#Anschreiben nach einem Kirchenaustritt für die Erzdiözese Freiburg
„Sehr geehrte Frau ... / sehr geehrter Herr ...,
von der kommunalen Meldebehörde haben wir die Information über Ihren Kirchenaustritt erhalten. Es tut uns leid, dass Sie sich zu diesem Schritt entschieden haben und wir bedauern dies, denn Kirche lebt aus dem Glauben sowie der Solidarität und Gemeinschaft vieler Menschen und es ist schade, wenn Menschen diese Gemeinschaft verlassen. Gerne würden wir mehr über die Gründe Ihres Kirchenaustritts erfahren – in einem Gespräch, einem Brief oder einer E-Mail an: .......................................................
Uns ist es wichtig, Sie darüber zu informieren, dass Sie mit dieser Entscheidung viele Ihrer bisherigen Mitgliedschaftsrechte in der Kirche verlieren. Ihr Recht auf den Empfang der Sakramente (z. B. Empfang der Kommunion) und Sakramentalien (z. B. Beerdigung) geht verloren oder ist eingeschränkt; auch können Sie Ämter und Dienste in der Kirche nicht mehr übernehmen (z. B. das Patenamt).
Die Angebote der Beratung und der seelsorgerlichen Begleitung, der Bildung sowie der Caritas bleiben weiterhin unser Angebot an Sie. Diese Angebote werden zu einem Großteil durch die Solidargemeinschaft der Kirchenmitglieder finanziert und stehen allen Menschen offen.
Wenn Sie zu Ihrem Status in der Kirche oder unseren Angeboten Nachfragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich an uns oder informieren Sie sich auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz (www.dbk.de) sowie der Erzdiözese Freiburg (www.ebfr.de/kirchensteuer).
Die Zusage der lebenslangen Begleitung, die Gott uns Menschen in der Taufe schenkt, bleibt auch nach einem Kirchenaustritt weiterhin bestehen. Dies ist das bleibende Fundament, das alle christliche Hoffnung trägt. Dazu gehört auch, den Weg der Umkehr gehen zu können, der für uns alle als Christinnen und Christen wesentlich ist.
Vielleicht entdecken Sie die Kirche als Glaubens- und Solidargemeinschaft eines Tages neu. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, wieder in die Kirche aufgenommen zu werden. Wenden Sie sich dazu einfach an ein katholisches Pfarrbüro oder eine Person im kirchlichen Dienst.
Für Ihren weiteren Lebensweg wünschen wir Ihnen alles Gute und Gottes Segen.
Mit freundlichen Grüßen
.......................................“