.Ordnung der Kirchlichen Studienbegleitung
Ordnung der Kirchlichen Studienbegleitung
in der Erzdiözese Freiburg (Mentorat)
für Studierende der Katholischen Theologie
mit dem Berufsziel Religionslehrer/-in
vom 8. August 2013
(ABl. 2013, S. 153)
Die Ordnung der Kirchlichen Studienbegleitung in der Erzdiözese Freiburg datiert in ihrer ersten Fassung vom 1. August 2005. Inzwischen ist die Entwicklung auf Bundesebene weiter gegangen. Das macht eine Überarbeitung der diözesanen Ordnung erforderlich.1#
Aufgrund der veränderten religiösen Situation von Kindern und Jugendlichen sind Religionslehrerinnen und -lehrer2# für viele Schülerinnen und Schüler heute wichtige Ansprechpartner in Glaubens- und Lebensfragen. Sie sind mehr denn je gefordert, persönlich für den Glauben der Kirche einzustehen. „Sie sind gesandt, Zeugen des Glaubens in der Schule zu sein. Für viele Schülerinnen und Schüler sind sie die Kontaktpersonen zur Kirche. Religionslehrerinnen und Religionslehrer werden so zu Brückenbauern zwischen Kirche und Schule, zu Mittlern zwischen zwei Institutionen, die unterschiedliche Kommunikations- und Organisationsformen ausgebildet und sich an manchen Orten entfremdet haben. Deshalb ist es für sie wichtig zu wissen, dass die Kirche ihre Arbeit schätzt. Sie können zu Recht die Beauftragung durch den Bischof (Missio canonica) als Vertrauenserklärung der Kirche und als Ermutigung verstehen, den Brückenbau zwischen Schule und Kirche immer wieder neu zu wagen.“3#
Der Beruf des Religionslehrers hat sein eigenes, ihn von anderen Fächern unterscheidendes Profil und fordert die Persönlichkeit des künftigen Lehrers in besonderer Weise heraus. Zur Erlangung der dazu notwendigen Kompetenzen und damit der Missio canonica ist deshalb neben dem erfolgreichen Studium auch eine spezielle kirchlich verantwortete Studienbegleitung notwendig im Sinne des Art. 1 der Missio-Ordnung vom 1. Februar 2005.
#I. Zum Auftrag der Kirchlichen Studienbegleitung
„Die veränderte religiöse Situation betrifft nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Studierenden der katholischen Theologie selbst. Eine wachsende Zahl von jungen Menschen, die sich entscheiden, ein Studium der katholischen Theologie mit dem Berufsziel Religionslehrerin bzw. -lehrer aufzunehmen, haben wenig Erfahrungen mit konkreten Praxisfeldern von Schul- oder Gemeindepastoral, zuweilen auch wenig Erfahrung mit Spiritualität und liturgischer Praxis. [...] In dieser Situation ist es besonders wichtig, ihnen Erfahrungsfelder gelebten Glaubens in Gemeinschaft und Quellen zur Entfaltung einer eigenen Spiritualität zu erschließen. Dies kann das Studium an Katholisch-Theologischen Fakultäten und Instituten für Katholische Theologie allein nicht leisten.“4#
Deshalb haben, wie die deutschen Bischöfe in ihren „Kirchlichen Anforderungen an die Religionslehrerbildung“ im Jahr 2010 betonen, die deutschen Diözesen „Mentorate eingerichtet, die die Lehramtsstudierenden seelsorglich begleiten und ihnen Hilfen anbieten, die eigene Religiosität, ihr Verhältnis zur Kirche und ihre Berufsentscheidung zu klären. Neben der intellektuellen Auseinandersetzung ermöglichen die Angebote der Mentorate den Studierenden, die Grundvollzüge des kirchlichen Lebens in Liturgie, Diakonie und Verkündigung näher kennenzulernen und an ihnen reflektiert teilzunehmen. [...] Mit diesem Angebot tragen die Mentorate zur Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden bei. Sie ergänzen das Studium der Katholischen Religion/Theologie, unterstützen den Erwerb der fachlichen Kompetenzen und bereiten die Studierenden auf ihre spätere Berufsrolle vor. Sie sind deshalb integraler und verbindlicher Bestandteil der Religionslehrerbildung.“5#
Die Kirchliche Studienbegleitung richtet sich an Studierende der Katholischen Theologie, für die Religionsunterricht ein mögliches zukünftiges Tätigkeitsfeld darstellt. Sie ist eine studien- und berufsorientierende Einrichtung der Erzdiözese Freiburg, um die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, die berufliche, pädagogische, seelsorgliche und gestalterische Kompetenz zu stärken sowie eine Begleitung im spirituellen und seelsorglichen Bereich sicherzustellen.
In der Schrift zum Religionsunterricht benennen die deutschen Bischöfe drei vorrangige Aufgaben für den Religionsunterricht:6#
- „Vermittlung von strukturiertem und lebensbedeutsamem Grundwissen über den Glauben der Kirche“ – die Wissensvermittlung setzt dieses Grundwissen bei dem Religionslehrer voraus;
- „Vertrautmachen mit Formen gelebten Glaubens“ – als unerlässliche Voraussetzung für die Tätigkeit als Religionslehrer;
- „Förderung religiöser Dialog- und Urteilsfähigkeit“ –, um als dialogfähige und religiös verortete Persönlichkeit Unterricht erteilen zu können.
Mit einem personalen und inhaltlichen Angebot unterstützt die Kirchliche Studienbegleitung Studierende dabei, sich die Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Aufgaben anzueignen. Während Fachwissen, Fachdidaktik und -methodik primär durch das Studium an der Hochschule und in der berufspraktischen Ausbildung erworben werden, leistet die Studienbegleitung vorrangig einen Beitrag zur Befähigung für die beiden letztgenannten Aufgaben.
Wer Religion unterrichtet, kann dies „nicht nur in der Beobachterperspektive über den Glauben“, sondern muss dies immer „auch in der Teilnehmerperspektive vom Glauben“ tun7#. Dies verlangt einen persönlichen Bezug zum Evangelium, zu Jesus Christus und zum Glaubensbekenntnis der Kirche. Das stellt besondere Anforderungen an die spirituelle und theologische Kompetenz des Religionslehrers. Wer heute das Fach Katholische Theologie studiert, „ist während der Jahre des Studiums auch ganz persönlich stark gefordert: Neue Anfragen an die eigene Gottesbeziehung und Spiritualität stellen sich, theologische Erkenntnisse verändern den persönlichen Glauben, kritische Anfragen kommen auf, nicht zuletzt in Bezug auf Positionen des kirchlichen Lehramts und Vertreter kirchlicher Institutionen. Das Mentorat ist ein Raum, in dem solche Fragen gestellt und besprochen werden: persönlichkeitsorientiert und berufsbezogen. Von den Studierenden muss die Bereitschaft gefordert werden, Spiritualitäts-, Rollen- und Selbstreflexionskompetenz als Teil ihrer berufsspezifischen Professionalität in Korrespondenz zum Evangelium und zur kirchlichen Tradition zu erwerben. Mit ihrem personalen und inhaltlichen Angebot unterstützt die Studienbegleitung Studierende dabei, sich die Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Aufgaben anzueignen.“8#
Sowohl Schülerinnen und Schüler, deren Eltern wie auch die Kolleginnen und Kollegen nehmen den Religionslehrer als eine vom Erzbischof mit der Erteilung des Faches Katholische Religionslehre beauftragte Person (Missio canonica) wahr und erwarten von ihm eine Verortung im Glauben und im kirchlichen Leben sowie die Kompetenz, diesen Glauben im persönlichen Zeugnis zu verantworten und über ihn eine fachlich fundierte Auskunft zu geben. Die Studienbegleitung fördert einen dazu befähigenden Entwicklungsprozess bei den Studierenden der Katholischen Theologie.
Die Kirchliche Studienbegleitung in der Erzdiözese Freiburg steht in Trägerschaft der Erzdiözese und wird in der Regel von zwei verantwortlichen Personen wahrgenommen:
- einem Studienmentor (forum externum) und
- einem Geistlichen Mentor für den geschützten Vertrauensbereich der persönlichen spirituellen Begleitung (forum intemum).
Sie ist für alle Studierenden mit der Berufsperspektive Religionslehrer ein Forum zur Auseinandersetzung mit beruflichen, kirchlichen und persönlichen Anforderungen in Form von offenen Angeboten und verbindlichen Elementen. Wichtige Bestandteile der Studienbegleitung sind das persönliche Gespräch und die menschliche Begegnung mit den Verantwortlichen und anderen Studierenden.
Der Studienmentor informiert über das spezifische Berufsprofil des Religionslehrers und die kirchlichen Anforderungen und Voraussetzungen für die Beauftragung und Bevollmächtigung zur Erteilung des Faches Katholische Religionslehre durch den Erzbischof (Missio canonica).
Die Begleitung durch den Geistlichen Mentor findet in einem geschützten Vertrauensbereich statt. Über Inhalte aus diesem geschützten Bereich der persönlichen spirituellen Begleitung durch den Geistlichen Mentor erhalten die Schulabteilung des Erzbischöflichen Ordinariates, andere Personen oder Institutionen keine Informationen. Vom Geistlichen Mentor und weiteren kirchlich beauftragten Personen wird den Studierenden zudem längerfristige Geistliche Begleitung angeboten.
#II. Verbindliche Anforderungen der Kirchlichen Studienbegleitung
Die Teilnahme an den verbindlichen Elementen der Kirchlichen Studienbegleitung wird gegenüber dem Erzbischöflichen Ordinariat durch den Studienbegleitbrief dokumentiert und von den jeweils Durchführenden bestätigt. Dieser Studienbegleitbrief dient dem Nachweis über die Teilnahme an verpflichtenden Elementen der Studienbegleitung als Voraussetzung für die Beantragung der Vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Missio canonica.
###1. Einführungsveranstaltung mit Information zur Missio canonica
Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung – grundsätzlich im ersten Studienjahr – zum Kennenlernen und zur Information über die Angebote und Anforderungen der Kirchlichen Studienbegleitung, zum kirchlichen Profil eines Religionslehrers und zu den Voraussetzungen für die spätere Erteilung der Missio canonica.
###2. Orientierungsgespräche
Je ein verpflichtendes, etwa einstündiges Gespräch mit dem Studienmentor und dem Geistlichen Mentor – grundsätzlich im ersten Studienjahr – vor allem zur
- Reflexion der persönlichen Berufsmotivation, Katholischen Religionsunterricht zu erteilen,
- Hilfe bei fachlichen und berufsbezogenen Klärungs- und Entscheidungsprozessen,
- Entwicklung der persönlichen religiösen Kompetenz und gelebten Spiritualität im Studium und im künftigen Berufsleben,
- Beratung im Blick auf die Beantragung der Vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Missio canonica.
Weitere Gespräche ohne Verpflichtungscharakter, insbesondere die Möglichkeit zur Geistlichen Begleitung werden empfohlen.
###3. Kirchliche Angebote zur Entwicklung der eigenen Spiritualität
Teilnahme an kirchlichen Angeboten zur Stärkung der eigenen spirituellen und persönlichen religiösen Kompetenz im Umfang von insgesamt mindestens fünf Tagen, z. B.
- Besinnungstage / Tage im Kloster
- Einführung in die Kontemplation
- Exerzitien
- Geistliche Begleitung u. a.
in der Studienbegleitung, der Hochschulgemeinde oder in Einrichtungen von Ordens- und geistlichen Gemeinschaften und in anderen kirchlichen Einrichtungen nach Vereinbarung mit dem Geistlichen Mentor.
###4. Kirchenpraktisches Engagement
Das kirchenpraktische Engagement will die Verbundenheit des Religionslehrers mit verschiedenen Feldern kirchlichen Lebens und Handelns fördern und den Einblick in unterschiedliche kirchliche Praxisfelder gelebten Glaubens geben. Art und zeitlicher Umfang (ca. vier Wochen) werden mit dem Studienmentor abgesprochen.
Praxisfelder können z. B. sein: Seelsorgeeinheit / Pfarrgemeinde / Hochschulgemeinde / Schulpastoral / Kirchliche Verbands- und Jugendarbeit / Einrichtungen der Caritas / Kirchliche Behinderten- oder Senioreneinrichtungen / Kirchliche Hospizarbeit.
Alternative Formen können sein:
- Anerkennung von bereits erbrachtem ehrenamtlichem Engagement
- Aktuelles studienbegleitendes kirchliches Projekt
- Kirchenpraktikum in den Semesterferien
- Mitarbeit in der Fachstelle Jugend und Schule bzw. im Dekanatsjugendbüro bei Tagen der Orientierung, Konfliktseminaren, Klassentagen, u. a.
Ein vom Praktikanten anzufertigender Kurzbericht und der Nachweis der jeweiligen Einrichtung dienen als Grundlage für ein Reflexionsgespräch mit dem Studienmentor.
###5. Angebote zur Entwicklung der liturgischen Kompetenz
Die Gestaltung und Leitung von Schulgottesdiensten, gottesdienstlichen Feiern, meditativen Auszeiten, spirituellen Angeboten, gemeinsamem Beten in der Schule gehören zu den Aufgaben eines Religionslehrers. In entsprechenden kirchlichen Angeboten (insgesamt mindestens zwei Tage) wird dazu die liturgische Kompetenz erworben.
#Fakultative Angebote der Kirchlichen Studienbegleitung
Ergänzend zu den verbindlichen Elementen bietet die Kirchliche Studienbegleitung weitere Veranstaltungen an oder weist auf weitere Möglichkeiten vor Ort hin, die geeignet sind, die persönliche und religiöse Kompetenz der angehenden Religionslehrer zu stärken.
Mögliche Angebote: Grundwissen des Glaubens der Kirche (kleines Propädeutikum); Grundfragen des Glaubens bzw. der Glaubensverantwortung; Gottesdienste und Kirchenjahr; Kurse, Seminare, Fortbildungen zur Persönlichkeitsentwicklung; Kontakte zu Personen mit besonderer Verantwortung im Erzbistum; Studien- und Pilgerfahrten, Teilnahme an Katholiken- und Kirchentagen bzw. Weltjugendtagen und anderes mehr.
Ein besonderer Hinweis gilt der Möglichkeit zur Geistlichen Begleitung. Auskünfte dazu erteilen die Geistlichen Mentoren und das Geistliche Zentrum der Erzdiözese Freiburg in St. Peter.
Diese Ordnung tritt zum 1. September 2013 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Herbst- bzw. Wintersemester 2013/14 oder später beginnen. Für alle anderen Studierenden gilt die Ordnung in der Fassung vom 1. August 2005 weiter.
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1 ↑ Diese Neufassung orientiert sich an der fortgeschriebenen „Rahmenempfehlung für die kirchliche Studienbegleitung (Mentorat) für Studierende mit dem Berufsziel katholische Religionslehrerin/katholischer Religionslehrer“ der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der (erz)diözesanen Schulabteilungen (KoLeiScha) vom 16. November 2012. Diese wurde von der Bischöflichen Kommission für Erziehung und Schule (K VII) zustimmend zur Kenntnis genommen.
1 ↑ Diese Neufassung orientiert sich an der fortgeschriebenen „Rahmenempfehlung für die kirchliche Studienbegleitung (Mentorat) für Studierende mit dem Berufsziel katholische Religionslehrerin/katholischer Religionslehrer“ der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der (erz)diözesanen Schulabteilungen (KoLeiScha) vom 16. November 2012. Diese wurde von der Bischöflichen Kommission für Erziehung und Schule (K VII) zustimmend zur Kenntnis genommen.
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2 ↑ Im Folgenden ist der leichteren Lesbarkeit des Textes wegen – mit Ausnahme von Zitaten – auf die Nennung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Form von Berufsbezeichnungen verzichtet worden. Die im Text genannten Berufsbezeichnungen meinen immer Frauen und Männer.
2 ↑ Im Folgenden ist der leichteren Lesbarkeit des Textes wegen – mit Ausnahme von Zitaten – auf die Nennung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Form von Berufsbezeichnungen verzichtet worden. Die im Text genannten Berufsbezeichnungen meinen immer Frauen und Männer.
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3 ↑ Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, hrsg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2005, S. 34f.
3 ↑ Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, hrsg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2005, S. 34f.
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4 ↑ KoLeiScha, Rahmenempfehlung für die kirchliche Studienbegleitung (Mentorat) für Studierende mit dem Berufsziel katholische Religionslehrerin/katholischer Religionslehrer vom 16. November 2012, S. 2.
4 ↑ KoLeiScha, Rahmenempfehlung für die kirchliche Studienbegleitung (Mentorat) für Studierende mit dem Berufsziel katholische Religionslehrerin/katholischer Religionslehrer vom 16. November 2012, S. 2.