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Neuordnung der Gerichtskosten beim Erzbischöflichen Offizialat

vom 15. Februar 2001

(ABl. 2001, S. 41)

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  1. Hiermit setze ich gemäß can. 1649 § 1 nn. 1 und 3 CIC für das Erzbischöfliche Offizialat Freiburg mit Wirkung vom 1. April 2001 folgende Kostenordnung in Kraft:
    Ordentliches Ehenichtigkeitsverfahren:
    1.
    Instanz
    200 €
    2.
    Instanz
    100 €
    3.
    Instanz
    100 €
    Dokumentenverfahren nach cann. 1686 ff.: 50 €
    Privilegium-fidei-Verfahren: nur römische Gebühren
    Inkonsummationsverfahren: nur römische Gebühren
    Honorare für Gutachten und Auslagen für Zeugen gehen zu Lasten der klagenden Partei. Ermäßigung oder Erlass der Gerichtskosten sind im Einzelfall bei nachgewiesener Bedürftigkeit möglich.
  2. Die Empfehlung für Anwaltsgebühren kann beim Erzbischöflichen Offizialat eingesehen werden.