.
Neuordnung der Gerichtskosten beim Erzbischöflichen Offizialat
vom 15. Februar 2001
(ABl. 2001, S. 41)
#- Hiermit setze ich gemäß can. 1649 § 1 nn. 1 und 3 CIC für das Erzbischöfliche Offizialat Freiburg mit Wirkung vom 1. April 2001 folgende Kostenordnung in Kraft:Ordentliches Ehenichtigkeitsverfahren:1.Instanz200 €2.Instanz100 €3.Instanz100 €Dokumentenverfahren nach cann. 1686 ff.: 50 €Privilegium-fidei-Verfahren: nur römische GebührenInkonsummationsverfahren: nur römische GebührenHonorare für Gutachten und Auslagen für Zeugen gehen zu Lasten der klagenden Partei. Ermäßigung oder Erlass der Gerichtskosten sind im Einzelfall bei nachgewiesener Bedürftigkeit möglich.
- Die Empfehlung für Anwaltsgebühren kann beim Erzbischöflichen Offizialat eingesehen werden.