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Vereinbarung zwischen der Regierung des Landes Baden-Württemberg und den Kirchenleitungen in Baden-Württemberg über die Berufung von Dozenten für Theologie/Religionspädagogik an den Pädagogischen Hochschulen
vom 1./4./18./24. September/ 10./30. Oktober 1975
(ABl. 1976, S. 63)
####Die Regierung des Landes Baden-Württemberg und die Kirchenleitungen in Baden-Württemberg sind übereingekommen, die Vereinbarung vom 4. Februar 1969 über die Anwendung des Artikels 19 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg dahingehend zu ändern, dass Nr. 2 der Vereinbarung folgende Fassung erhält:
„Die Berufung der Dozenten für Theologie und Religionspädagogik erfolgt im Einvernehmen mit den zuständigen Kirchenleitungen. Bei den Berufungsausschüssen für die Erarbeitung von Vorschlägen für die Besetzung von Dozenturen für Evangelische und Katholische Theologie/Religionspädagogik an Pädagogischen Hochschulen muss in der Gruppe der Professoren/Dozenten die Mehrheit von PH-Professoren/Dozenten für Theologie/Religionspädagogik der betreffenden Konfession gestellt werden. Dem Dreiervorschlag der Pädagogischen Hochschule an das Kultusministerium ist gesondert das Votum der Fachprofessoren/-dozenten für Theologie und Religionspädagogik der betreffenden Konfession beizufügen.
Nach Einreichung des Dreiervorschlags des Senats einer Pädagogischen Hochschule wird das Kultusministerium, zwecks Herstellung des Einvernehmens unverzüglich mit der zuständigen Kirchenleitung Verbindung aufnehmen und mit dem Dreiervorschlag das Votum der Fachprofessoren/-dozenten übersenden. Vor erfolgtem Einvernehmen werden keine Berufsverhandlungen aufgenommen.
Stuttgart, den 30. Oktober 1975 |
gez. Filbinger Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg |
Stuttgart, den 10. Oktober 1975 |
gez. Hahn Kultusminister des Landes Baden-Württemberg |
Freiburg, den 1. September 1975 |
gez. Hermann Schäufele Erzbischof von Freiburg |
Rottenburg, den 4. September 1975 |
gez. Georg Moser Bischof von Rottenburg |
Stuttgart, den 18. September 1975 |
gez. Helmut Claß Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg |
Karlsruhe, den 24. September 1975 |
gez. Hans Wolfgang Heidland Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Baden |