Erzbistum Freiburg
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Studien- und Prüfungsordnung des Theologischen Kurs Freiburg

vom 1. Januar 2019

(ABl. 2019, S. 27)

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I. ALLGEMEINER TEIL

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§ 1
Ziele

1Der Theologische Kurs Freiburg vermittelt Grundwissen aus der christlichen Theologie und Kompetenz, es im Blick auf aktuelle Ereignisse und Entwicklungen anzuwenden. 2In ökumenischer Offenheit lädt er zur Aneignung von zentralen Inhalten der Bibel und der Glaubenstradition der Kirche ein. 3Er trägt dazu bei, Leben aus dem Glauben zu verstehen und zu gestalten. 4So unterstützt er bei denen, die am kirchlichen Leben teilnehmen, eine qualifiziertere Mitarbeit in Gemeinde und Kirche. 5Denen, die sich aus geringerer oder größerer Distanz heraus für Glaube und Kirche weiter oder neu interessieren, bietet er eine Gelegenheit, sich mit den Quellen, der Geschichte und der Gegenwart des christlichen Glaubens zu befassen.
6Insgesamt ist der Theologische Kurs Freiburg ein Angebot zur Auseinandersetzung mit Bibel, Kirche und Christentum und er unterstützt eine verantwortete Einstellung zum christlichen Glauben. 7Der Theologische Kurs Freiburg wird vom Institut für Pastorale Bildung der Erzdiözese Freiburg in Kooperation mit den Diözesanstellen durchgeführt.
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§ 2
Inhalte

1Theologie ist wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Gottes Offenbarung, wie sie uns in Bibel, kirchlicher Überlieferung und den Zeichen der Zeit begegnet. 2Theologie im Theologischen Kurs orientiert sich inhaltlich am Theologiestudium an der Universität und versucht, theologisches Wissen für Fragen der Gegenwart fruchtbar zu machen und in unterschiedliche Lebenssituationen von Erwachsenen zu übersetzen. 3Die Inhalte der Theologie werden in folgenden Fächern unterrichtet:
Fundamentaltheologie
1Das Fach Fundamentaltheologie zeigt, wie der christliche Glaube verständlich und vernünftig auf Lebensfragen antwortet. 2Fundamentaltheologie setzt sich mit Kritik an und Einwänden gegenüber dem christlichen Glauben auseinander. 3Wichtige Themen sind: Fragen nach dem Sinn des Lebens und der Welt und Antworten der Religionen, Existenz und Wirken Gottes aus philosophischer, psychologischer und soziologischer Perspektive, Jesus Christus und Kirche aus historischer Perspektive und die Beziehung von Glaube und Wissenschaft, besonders Naturwissenschaft.
Kirchengeschichte
1Das Fach Kirchengeschichte vermittelt Grundwissen über historische Ereignisse der vergangenen 2000 Jahre und ermöglicht damit, kirchliche, gesellschaftliche und politische Prozesse zu verstehen und einzuordnen. 2Zugleich befähigt die Erschließung der Vielfalt religiösen Lebens in der Vergangenheit zur Einordnung der Gegenwart in den geschichtlichen Zusammenhang.
Altes Testament
1Das Fach Altes Testament führt ein in das Erste Testament als Glaubenszeugnis Israels, als verbindliche Schrift der Kirche und als literarisches Werk von Weltrang. 2Mit wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen werden zentrale Texte aus den fünf Büchern Mose, den prophetischen Schriften und der Weisheitsliteratur bearbeitet. 3Behandelt werden bibeltheologisch wichtige und aktuelle Themen wie Exodus, Bund, Dekalog, Schöpfung, der Prozess des Schriftwerdens, die Wahrheit unterschiedlicher Sprachformen, der Wandel von Gottesbildern u.a. 4Dadurch werden Wege zu einem existentiellen und gesellschaftsbezogenen Verständnis biblischer Texte eröffnet.
Neues Testament
1Das Fach Neues Testament behandelt die Entstehung der neutestamentlichen Schriften und ihre zentralen Inhalte. 2Dazu gehören die Botschaft Jesu vom Reich Gottes mit ihren Bezügen zum Judentum, die Zeugnisse des Osterglaubens und des Entstehens und Wachsens der Kirche. 3Dazu gehören auch die Grundzüge der Botschaft des Paulus und die Evangelien als Verkündigungsschriften der Kirche, speziell ihr Christusbild und ihr Verständnis von Gemeinde. 4Die neue Orientierung der Kirchen in ihrem Verhältnis zum Judentum bildet eine durchgängige Dimension bei der Auslegung.
Dogmatik
1Das Fach Dogmatik stellt den Glauben der Kirche dar, wie er sich entfaltet hat in Beziehung zu Bibel und christlicher Tradition und als Antwort auf die „Zeichen der Zeit“. 2Besprochen werden vor allem die Themen: Mein persönlicher Glaube und der Glaube der Kirche – Glaube hat Geschichte Gott und die Götter – Wer ist Jesus Christus? 3– Was heißt Erlösung? 4– Wozu Kirche? 5– Was bewirken die Sakramente? 6– Was dürfen wir hoffen?
Moraltheologie
1Das Fach Moraltheologie setzt an bei der Lebenswirklichkeit und beschreibt im Dialog mit Human- und Sozialwissenschaften Prinzipien und Normen für das gute und richtige Handeln der Menschen im Horizont des christlichen Glaubens. 2Zunächst werden grundlegende Themen wie Freiheit, Werte, Normen, Tugenden, Gewissen, Schuld, Sünde und Umkehr behandelt (allgemeine Moraltheologie); dann Themen wie Schutz des Lebens an seinem Anfang und Ende, Gentechnik und Fortpflanzungsmedizin, Umgang mit Aggression und Gewalt (spezielle Moraltheologie).
Liturgiewissenschaft
1Das Fach Liturgiewissenschaft befasst sich mit dem Glauben der Kirche, wie er im Gottesdienst in Geschichte und Gegenwart gefeiert und gelebt wurde und wird. 2Zentrale Inhalte sind die Feier der Eucharistie und die Vielfalt gottesdienstlicher Formen, wie Wortgottesfeier, Stundengebet, Andacht. 3Weitere wichtige Themen sind die Gestaltungsprinzipien der liturgischen Handlung, Sprache, Musik, liturgische Zeichen, das Kirchenjahr und der Kirchenraum.
Christliche Gesellschaftslehre
1Das Fach Christliche Gesellschaftslehre versucht, die Welt und die Gesellschaft in ihren ständigen Veränderungen zu verstehen (Sehen). 2Christliche Gesellschaftslehre bewertet Situationen auf der Grundlage der biblischen Botschaft und der Sozialprinzipien Personalität, Gerechtigkeit, Solidarität, Subsidiarität und Nachhaltigkeit (Urteilen). 3Christliche Gesellschaftslehre macht Vorschläge für die Gestaltung zentraler Aufgaben und aktueller Konflikte und fördert sozialpolitische Kompetenz (Handeln).
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§ 3
Aufbau

1Im Theologischen Kurs Freiburg werden die in § 2 genannten Fächer auf folgenden Wegen bearbeitet in:
2Studientagen, persönlichem Studium, Arbeitskreisen, Hausaufgaben, größerer schriftlicher Arbeit, mündlichen Prüfungen und schriftlichen Prüfungen.
1. Studientage
1Im Verlauf des Theologischen Kurses Freiburg werden i.d.R. 21 Studientage mit je acht Unterrichtsstunden durchgeführt. 2Diese Studientage sind in vier Fächerblöcke eingeteilt. 3In jedem Fächerblock werden zwei Fächer unterrichtet. 4Die Studientage finden jeweils einmal im Monat an einem Samstag statt. 5Dabei vermitteln die Dozierenden theologisches Grundwissen in exemplarischer Weise in Form von Vorträgen, Gruppen- sowie Einzelarbeit und Diskussion.
2. Persönliches Studium
1Nach den Studientagen studieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Inhalte der einzelnen Fächer mithilfe der eigenen Mitschrift, von Arbeitsbüchern und Kursmaterial. 2Das Kursmaterial besteht z.B. aus einer kommentierten Gliederung, Quellentexten und anderen Arbeitstexten, Anregungen zum Studium und Hausaufgaben.
3. Arbeitskreise
1Jeweils zwischen den Studientagen treffen sich die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer in Arbeitskreisen unter Leitung einer Mentorin oder eines Mentors. 2Diese Arbeitskreise unterstützen das persönliche Studium und regen dazu an, die gewonnenen Einsichten auf wichtige Lebensfelder zu übertragen.
4. Hausaufgaben und gr. schriftl. Arbeit
1Ziel der Hausaufgaben und der größeren schriftlichen Arbeit ist es, die gestellten Fragen bzw. das gestellte Thema eigenständig zu bearbeiten und wichtige Informationen in eigenen Worten wiederzugeben (Umfang ca. 2 Seiten pro Hausaufgabe). 2Die Hausaufgaben werden nach den Studientagen – mit Ausnahme des jeweils letzten Studientages eines Faches – aufgegeben und nach Korrektur benotet.
3Im Verlauf des Theologischen Kurses ist neben den erforderlichen Hausaufgaben auch eine größere schriftliche Arbeit (Umfang ca. 10 Seiten) in einem der acht Fächer zu schreiben. Auch diese Arbeit wird korrigiert und benotet.
5. Prüfungen
Sechs der acht Fächer werden mit einer mündlichen, zwei mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.
5.1. Mündliche Prüfungen
1Die mündlichen Prüfungen dauern pro Person und Fach 10 Minuten. 2Im ersten Teil jeder mündlichen Prüfung können die zu Prüfenden über ein selbstgewähltes Thema aus dem jeweiligen Fach referieren, im 2. Teil stellen die Dozierenden Fragen aus einem Themenkatalog, der beim letzten Studientag vor den Prüfungen ausgeteilt wurde.
5.2. Schriftliche Prüfungen
1In zwei Fächern ist eine 2-stündige Klausur zu schreiben. 2Aus jeweils drei Themen pro Fach, die bei der Klausur vorgeben werden, wählen die Teilnehmenden ein Thema aus und bearbeiten dieses.
Abhängig von inhaltlichen bzw. organisatorischen Belangen entscheidet die Kursleitung, welche Fächer schriftlich geprüft werden.
5.3. Prüfungsbefähigung
1Durch die Teilnahme an den Prüfungen erklärt sich der/die zu Prüfende als körperlich und geistig prüfungsfähig.
3Sämtliche Leistungen (Hausaufgaben, größere schriftliche Arbeit, mündliche und schriftliche Prüfungen) werden nach § 6 bewertet.
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§ 4
Formen der Teilnahme

1. Bescheinigte Teilnahme
Voraussetzung für die Teilnahmebescheinigung ist die Teilnahme an mindestens 15 Studientagen bzw. 30 Studieneinheiten und an den entsprechenden Treffen der Arbeitskreise.
2. Teilnahme mit Abschlusszeugnis
1Voraussetzungen sind die Teilnahme an den Studientagen, den Treffen der Arbeitskreise (Anzahl vgl. Absch. 1), die erfolgreiche Bearbeitung der vorgeschriebenen Hausaufgaben und der größeren schriftlichen Arbeit und die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Prüfungen. 2Wer diese Voraussetzungen erfüllt, erhält ein Abschlusszeugnis. 3Es bescheinigt die Noten der einzelnen Fächer (s. § 6 Nr. 2) und die Gesamtnote (s. § 6 Nr. 3).
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II. PRÜFUNGSORDNUNG

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§ 5
Anforderungen an das Abschlusszeugnis

Für das Abschlusszeugnis sind folgende Leistungen zu erbringen:
1. Hausaufgaben
1Insgesamt sind i.d.R. 32 Hausaufgaben erfolgreich zu bearbeiten und zwar vier in jedem unterrichteten Fach. 2Die vier Hausaufgaben sind bis zur Prüfung im jeweiligen Fach einzureichen.
2. Größere schriftliche Arbeit
In einem der acht Fächer ist eine größere schriftliche Arbeit (Umfang ca. 10 Seiten) zu schreiben.
3. Mündliche Prüfungen
In sechs Fächern ist jeweils eine mündliche Prüfung von je 10 Minuten abzulegen.
4. Schriftliche Prüfung
1In zwei Fächern ist eine 2-stündige schriftliche Prüfung abzulegen. 2Diese Fächer können entsprechend § 3, Absch. 5.2 wechseln.
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§ 6
Bewertung

1. Notenskala
1Sowohl für die Bewertung der Hausaufgaben und der größeren schriftlichen Arbeit wie auch der mündlichen und schriftlichen Prüfungen gelten folgende Noten:
1 = sehr gut
2 = gut
3 = befriedigend
4 = ausreichend
5 = nicht ausreichend = Leis¬tung nicht erbracht
2Zur differenzierten Bewertung der Einzelleistungen können die Noten um 0,3 auf Zwischenwerte erhöht oder erniedrigt werden; Eine Aufwertung der Note „sehr gut“ und eine Abwertung der Note „ausreichend“ sind nicht möglich.
2. Fachnoten
1Die Noten eines Faches setzen sich entweder aus zwei Teilleistungen oder aus drei Teilleistungen zusammen.
1. Zwei Teilleistungen: Hausaufgaben (eine Hälfte) – mündliche oder schriftliche Prüfung (zweite Hälfte).
2. Drei Teilleistungen: Hausaufgaben (ein Drittel) – größere schriftliche Arbeit (ein Drittel) – mündliche oder schriftliche Prüfung (ein Drittel).
2Jede Teilleistung muss mit mindestens ausreichend = 4,0 bewertet sein.
3Bei einer unerlaubten Hilfe, Täuschung oder bei einer Bewertung schlechter als 4,0 gilt die betreffende Teilleistung als nicht erbracht.
3. Errechnung der Fachnote:
1. Schritt: Der Durchschnitt der Hausaufgabennoten wird errechnet und die zweite Dezimale wird weggestrichen.
2. Schritt: Danach wird dieser Wert mit der Prüfungsnote (und evtl. gr. schriftl. Arbeit) addiert und durch 2 oder 3 geteilt.
Die Fachnote lautet:
Bei einem Durchschnitt bis einschl. 1,25 = 1
Bei einem Durchschnitt von 1,26 bis einschl. 1,75 = 1,5
Bei einem Durchschnitt von 1,76 bis einschl. 2,25 = 2
Bei einem Durchschnitt von 2,26 bis einschl. 2,75 = 2,5
Bei einem Durchschnitt von 2,76 bis einschl. 3,25 = 3
Bei einem Durchschnitt von 3,26 bis einschl. 3,75 = 3,5
Bei einem Durchschnitt von 3,76 bis einschl. 4,0 = 4
Ab einem Durchschnitt von 4,1 = nicht ausreichend = Leistung nicht erbracht
4Bei der Berechnung der Fachnote aus Teilleistungen wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
3. Gesamtnote
1Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Einzelnoten.
2Die Gesamtnote lautet:
Bei einem Durchschnitt bis einschl. 1,5 = sehr gut
Bei einem Durchschnitt von 1,6 bis einschl. 2,5 = gut
Bei einem Durchschnitt von 2,6 bis einschl. 3,5 = befriedigend
Bei einem Durchschnitt von 3,5 bis 4,0 = ausreichend
Bei einem Durchschnitt ab 4,1 = nicht ausreichend = Leistung nicht erbracht
3Bei der Berechnung der Gesamtnote wird die erste Dezimalstelle hinter dem Komma genannt – auf diese werden weitere Stellen kaufmännisch gerundet.
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§ 7
Konsequenzen beim Abschreiben ohne Angaben von Quellen

1Ziel der Hausaufgaben und der größeren schriftlichen Arbeit ist es, theologisches Wissen zu verstehen, sich anzueignen und bei der Bearbeitung der gestellten Themen anzuwenden. 2Die Arbeiten sind eigenständig und nur mit erlaubten Hilfsmitteln zu erstellen. 3Zitierte Literatur ist grundsätzlich als Zitat kenntlich zu machen. 4Auch Umschreibungen von Zitaten sind entsprechend nachzuweisen (s. Hinweise zur größeren schriftlichen Arbeit). 5Wer in einer Hausaufgabe oder größeren schriftlichen Arbeit wörtlich zitiert, ohne den Fundort anzugeben, begeht eine Täuschung. 6In diesem Fall wird die Arbeit nicht gewertet und es muss eine Arbeit zu einem neuen Thema erstellt werden. 7Im Wiederholungsfall erfolgt der Kursausschluss.
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§ 8
Wiederholung einer Leistung

1Jede nicht bestandene Teilleistung (Hausaufgabe, größere schriftliche Arbeit, mündliche und schriftliche Prüfung) kann einmal wiederholt werden – i.d.R. innerhalb eines Jahres. 2Es können nur Leistungen wiederholt werden, die nicht bestanden wurden. 3Eine Wiederholung zur Erlangung einer besseren Note ist nicht gestattet.
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§ 9
Unterbrechung des Kurses

1Bei Kursunterbrechung bleiben die erbrachten Leistungen bis fünf Jahre nach dem Datum des Kursabschlusses gültig. 2Innerhalb dieser Zeit sind die fehlenden Teilleistungen zu erbringen, um ein Abschlusszeugnis erhalten zu können. 3Fünf Jahre nach dem Kursabschluss verfallen die erbrachten Teilleistungen.
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§ 10
Prüfungskommission

  1. 1Die Prüfungskommission besteht aus dem Bischofsvikar bzw. Leiter oder Leiterin des Referates Pastorale Bildung und Beratung des Erzbischöflichen Ordinariates, dem Leiter des Referates Theologische Weiterbildung im Institut für Pastorale Bildung und einem Mitglied aus dem Team der Dozentinnen und Dozenten. 2Vorsitzender der Prüfungskommission ist der Bischofsvikar bzw. Leiter oder Leiterin des Referates Pastorale Bildung und Beratung des Erzbischöflichen Ordinariates. 3Er/Sie kann vertreten werden durch den Leiter/die Leiterin des Referates Theologische Weiterbildung.
  2. 1Die Prüfungskommission entscheidet bei Bedarf in allen Konfliktfällen, soweit die Prüfungsordnung nichts anderes vorsieht. 2(Beschwerden gegen Noten sind vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich einzureichen und zu begründen.)
  3. 1Im Auftrag der Prüfungskommission führt der Prüfungsausschuss die mündlichen Prüfungen durch. 2In der Regel werden zwei Fächer parallel geprüft. 3Dem Prüfungsausschuss gehören der oder die Dozierenden des jeweiligen Faches und ein Prüfungsvorsitzender oder eine Prüfungsvorsitzende an. 4Prüfungsvorsitzende sind der Leiter/die Leiterin des Referates Theologische Weiterbildung und der Leiter/die Leiterin der Diözesanstelle der Region, in der ein Theologischer Kurs stattfindet. 5Sie können durch geeignete Personen vertreten werden. 6Die Prüfungsvorsitzenden fertigen ein Protokoll über die mündlichen Prüfungen an und wirken bei der Benotung mit.
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§ 11
Berechtigung

Der mit Zeugnis abgeschlossene Theologische Kurs Freiburg ist eine der Voraussetzungen für die Missio canonica für Grund-, Haupt- und Realschulen, für die berufs- und praxisbegleitende Ausbildung zur Gemeindereferentin/zum Gemeindereferenten und für den Ständigen Diakonat.
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§ 12
Gültigkeit

1Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und gilt für die Kurse, die nach diesem Zeitpunkt neu beginnen. 2In den laufenden Kursen gelten die vorherigen Regelungen.
3Der Kompetenzleitfaden sowie die „Hinweise zu den Hausaufgaben und zur größeren Schriftlichen Arbeit“ sind als Ausführungsbestimmungen Teil dieser Ordnung.
Freiburg im Breisgau, den 1. Januar 2019
Weihbischof Dr. Michael Gerber
Bischofsvikar für Pastorale Bildung und Beratung

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