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Leitlinien zum Einsatz von Dekanatsreferentinnen und Dekanatsreferenten in der Erzdiözese Freiburg
vom 1. April 2019
(ABl. 2019, S. 60)
#### 1 Die Dekanate bilden die mittlere pastorale Ebene der Erzdiözese. 2 Sie übernehmen subsidiär Aufgaben der pastoralen Planung und Kooperation, Koordination und Vernetzung sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung der ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (DLL 2.2).
3 Die Leitung des Dekanats obliegt dem Dekan im Zusammenwirken mit den Leitungsgremien des Dekanats. 4 Damit sie dieser Verantwortung gerecht werden können, werden in allen Dekanaten in der Regel Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten mit mehrjähriger Berufserfahrung als Dekanatsreferentinnen und Dekanatsreferenten eingesetzt. 5 Sie unterstützen den Dekan bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben, nehmen Aufgaben des Dekanats wahr und tragen damit Mitverantwortung für das kirchliche Leben im Dekanat, für die wachsende Kooperation im Dekanat und für die Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten.
6 Die nachfolgenden Leitlinien stecken einen Rahmen für den Einsatz der Dekanatsreferentinnen und Dekanatsreferenten ab.
- 1.
- Einsatzebene1 Das Erzbischöfliche Ordinariat legt unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände in Absprache mit dem Dekan fest, in welchem Umfang eine Dekanatsreferentin/ein Dekanatsreferent für das jeweilige Dekanat tätig ist. 2 Der Anteil der Arbeit für das Dekanat beträgt 50% bis 100% einer Vollbeschäftigung.3 Die Dekanatsreferentin/der Dekanatsreferent mit Teilzeitauftrag im Dekanat ist in der Regel mit dem verbleibenden Stellenanteil einer Seelsorgeeinheit zugeordnet, gewöhnlich der des Dekans. 4 Handelt es sich um einen 20%-Stellenanteil, kann dieser bei entsprechendem Bedarf auch in kategorialen Bereichen der örtlichen Pastoral sowie zur Begleitung pastoraler Prozesse, für welche die Mitwirkung der Dekanatsreferentin/des Dekanatsreferenten förderlich ist, erfolgen.
- 2.
- Aufgaben1 Zusammen mit dem Dekan fördert die Dekanatsreferentin/der Dekanatsreferent die pastorale Arbeit vor Ort, die wachsende Kooperation in und unter den Seelsorgeeinheiten und die Kirchenentwicklung (vgl. DLL 2.1). 2 Dabei arbeitet sie/er mit dem Dekan, dem Dekanatsleitungsteam, dem Dekanatsrat sowie der Dekanatskonferenz zusammen.3 Die Dekanatsreferentin/Der Dekanatsreferent kooperiert ebenfalls mit der örtlichen Diözesanstelle des Erzbischöflichen Seelsorgeamtes und den regional zugehörigen Dekanatsreferentinnen und Dekanatsreferenten. 4 Gemeinsam werden bedarfsgerechte Angebote für die Schulung, Fort- und Weiterbildung der Ehrenamtlichen und der Gremien entwickelt und in Kooperation veranstaltet. 5 Angebote und Projekte der lokalen Kirchenentwicklung werden gemeinsam reflektiert und fruchtbar gemacht.6 Die Aufgaben, die der Dekanatsreferentin/dem Dekanatsreferenten auf der Ebene des Dekanats übertragen werden, werden vom Erzbischöflichen Ordinariat je nach örtlicher Situation, auf der Grundlage der für das Dekanat vereinbarten Pastoralplanung und unter Berücksichtigung von möglichen Dekanatsaufträgen weiterer pastoraler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dekanat in einer Stellenumschreibung festgelegt. 7 Hierfür erarbeiten der Dekan und die Dekantsreferentin/der Dekanatsreferent einen Vorschlag.
- 2.1.
- Aufgaben in unmittelbarer Zusammenarbeit mit dem Dekan
- Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Konferenzen und Treffen auf Dekanatsebene, dazu gehören vor allem das Dekanatsleitungsteam, die Dekanatskonferenzen sowie der Dekanatsrat und weitere Gremien im Dekanat je nach deren Satzung;
- Mitwirkung bei der Visitation der Seelsorgeeinheiten gemäß den Regelungen der Visitationsordnung der Erzdiözese;
- Mitwirkung bei der Erstellung der Pastoralkonzeption für das Dekanat;
- Begleitung von Pfarrgemeinderäten und Seelsorgeteams in Absprache und Zusammenarbeit mit der örtlichen Diözesanstelle des Erzbischöflichen Seelsorgeamtes, Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten sowie bei der Erstellung von Leitbild und Pastoralkonzeption;
- Mitwirkung an der Erstellung der Stellungnahme zu den Pastoralkonzeptionen.
In Zusammenarbeit mit dem Dekan können der Dekanatsreferentin/dem Dekanatsreferenten folgende weitere Aufgaben übertragen werden:- Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit mit den anderen christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften im Dekanat und des Dialogs mit nichtchristlichen Glaubensgemeinschaften;
- Sorge für die Vernetzung der Aktivitäten des Dekanats mit kirchlichen Einrichtungen, Verbänden, Gruppen und Initiativen sowie mit staatlichen und kulturellen Stellen und Gremien;
- Mitwirkung bei Aufgaben im Bereich der Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen gemäß der diözesanen Präventionsordnung
- Wahrnehmung von einzelnen, nicht rechtsgeschäftlichen Aufgaben des Dekans durch Delegation.
- 2.2
- Eigene Aufgaben auf der Ebene des Dekanats1 Je nach örtlicher Situation und vereinbarter Pastoralkonzeption für das Dekanat übernimmt die Dekanatsreferentin/der Dekanatsreferent in Abstimmung mit dem Dekan eigene Aufgaben auf der Ebene des Dekanats. 2 Dies können sein:
- Sorge für geeignete Schulungsangebote für Ehrenamtliche entsprechend dem Bedarf im Dekanat und in den Seelsorgeeinheiten in Zusammenarbeit mit der örtlichen Diözesanstelle des Erzbischöflichen Seelsorgeamtes und den zuständigen Einrichtungen der Erzdiözese; dies beinhaltet die Organisation, Mitarbeit oder Leitung von Schulungen und Weiterbildungen:
- für den liturgischen Bereich, wie zur Leitung von Wort-Gottes-Feiern, zur Vorbereitung von Kleinkind-, Familien- und Jugendgottesdiensten; Schulung von Lektorinnen und Lektoren, Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfern, Kantorinnen und Kantoren und Mesnerinnen und Mesnern;
- für den gemeindekatechetischen Bereich, vor allem in Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die Sakramente der Taufe, der Versöhnung, der Eucharistie, der Firmung und der Ehe;
- für den caritativen Bereich, etwa zur Vernetzung von Besuchsdiensten oder Hospizgruppen; in der Trauerpastoral
- für Pfarrgemeinderäte und Mitglieder von Gemeindeteams;
- Mitsorge für den Erwachsenenkatechumenat, für die Durchführung von Glaubenskursen, Exerzitien im Alltag oder für sonstige Maßnahmen der Evangelisierung;
- Verantwortung für die Beziehungs- und Familienpastoral im Dekanat; hierzu können gehören:
- Austausch und Vernetzung in der regionalen Arbeitsgemeinschaft untereinander, mit den EFL-Stellen und der diözesanen Ebene;
- Angebote für Paare entsprechend ihrer Lebens- und Beziehungsgeschichten;
- Initiierung und Organisation bedarfsgerechter Angebote für Familien in all ihren Facetten und an verschiedenen Orten.
- Unterstützung innovativer Projekte, in denen eine „künftige Form des Kircheseins durchscheint“ (DLL 2.2), Förderung einer weitgefassten Kirchenentwicklung und einer Vielfalt an Orten des Glaubens im Dekanat;
- Unterstützung neuer Formen von Gemeinde und Mitwirkung bei der Bildung von Pastoralen Zentren;
- Sorge für eine Schärfung des caritativen Profils der Seelsorgeeinheiten in Zusammenarbeit mit den Caritasverbänden;
- Verantwortung für die Durchführung einzelner, zeitlich begrenzter Aufgaben und Projekte;
- Mitwirkung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit des Dekanats;
- Unterstützung von kategorialen Aufgabenfeldern, z.B. Notfall- und Polizeiseelsorge.
- 3.
- Mitgliedschaft in den Gremien des Dekanats1 Die Dekanatsreferentin/der Dekanatsreferent nimmt gemäß der Satzung der Dekanatsräte im Erzbistum Freiburg mit beratender Stimme an den Sitzungen des Dekanatsrates sowie des Dekanatsratsvorstands teil. 2 Sie/er ist Mitglied im Dekanatsleitungsteam.
- 4.
- Vernetzung in die Diözese1 Die Dekanatsreferentin/der Dekanatsreferent ist durch eine geregelte Kommunikation vernetzt mit der örtlichen Diözesanstelle des Erzbischöflichen Seelsorgeamtes. 2 Sie/er ist Mitglied in der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft Kirchenentwicklung.3 Einmal im Jahr lädt der Generalvikar die Dekanatsreferentinnen und Dekanatsreferenten zu einem Dienstgespräch ein. 4 Dieses dient der Aufgabenklärung, der Information, der Abstimmung von Maßnahmen sowie dem gegenseitigen Austausch. 5 Wenn es bei bestimmten Themen angezeigt ist, lädt das Erzbischöfliche Ordinariat die Dekane und die Dekanatsreferentinnen und Dekanatsreferenten zu gemeinsamen Studientagen.