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Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz über die Übertragung der Aufgaben des Collegium consultorum auf das Domkapitel

vom 27. Januar 1984

(ABl. 1984, S. 189)

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Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat in ihrer Sitzung vom 19. bis 22. September 1983 folgenden Beschluss gefasst:
„Mit Rücksicht auf die bereits konkordatsrechtlich dem Domkapitel zugewiesenen Aufgaben überträgt die Deutsche Bischofskonferenz gemäß can. 502 § 3 CIC die Aufgaben des collegium consultorum dem Domkapitel.“
Freiburg i. Br., den 27. Januar 1984
Für das Erzbistum Freiburg
gez. Oskar Saier