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Richtlinien für den Stundenumfang
im Pfarrsekretariat von Kirchengemeinden

vom 31. Januar 2018

(ABl. 2018, S. 164)

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Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Leitfadens für Pfarrbüros in der Erzdiözese Freiburg werden die Stundenumfänge im Pfarrsekretariat von Kirchengemeinden neu festgelegt. Unter Beachtung der im Amtsblatt Nr. 10 vom 18. März 2015 veröffentlichten Stellengenehmigungsrichtlinien für Kirchengemeinden gilt für die Stundenumfänge im Pfarrsekretariat von Kirchengemeinden künftig folgender Rahmen.
Katholiken
Wochenstunden
bis
2.000
16
bis
3.000
25
bis
4.000
35
bis
5.000
50
bis
6.000
59
bis
7.000
68
bis
8.000
78
bis
9.000
85
bis
10.000
93
bis
11.000
101
bis
12.000
113
bis
13.000
118
bis
14.000
124
bis
15.000
131
Für Kirchengemeinden mit höherer Katholikenzahl erfolgt eine Fortschreibung des Rahmens, indem je 1.000 zusätzliche Katholiken die Stundenzahl um 8 erhöht wird. Unabhängig von deren Organisationsform werden die Stundenzahlen in den einzelnen Pfarrsekretariaten in der Kirchengemeinde addiert. Es wird davon ausgegangen, dass mit dem neuen Rahmen der Stundenbedarf in der Regel für alle drei Kategorien der im Leitfaden für Pfarrbüros in der Erzdiözese Freiburg festgelegten Standards gedeckt werden kann.
Diese Richtlinien treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig treten die im Amtsblatt vom 24. Mai 2002, Seite 277, veröffentlichten Richtlinien außer Kraft.