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Honorar-Richtsatztabelle für freiberufliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
vom 9. Juni 2016
(ABl. 2016, S. 388)
# 1 Die Honorierung der freiberuflichen Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker erfolgte bislang innerhalb eines „Korridors“. 2 Zukünftig erfolgt die Honorierung nach Honorar-Richtsätzen.
3 Als Honorar-Richtsätze gelten ab dem 1. Januar 2016 die in § 14 Absatz 1 der Dienstordnung für Kirchenmusiker (Anlage 4f zur AVO; s. Nr. 750 der Sammlung) genannten Entgeltsätze.
4 Für die Zuordnung zu den Gruppen findet § 7 Absatz 1 bis 3 und § 14 Absatz 2 und 3 der Dienstordnung für Kirchenmusiker (Anlage 4f zur AVO; s. Nr. 750 der Sammlung) entsprechende Anwendung.
5 Der Erlass Nr. 204 über die Honorar-Richtsatztabelle (Amtsblatt Nr. 33 vom 28. Dezember 2007, S. 196) wird hiermit aufgehoben.