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Geltungszeitraum von: 21.12.2018
Geltungszeitraum bis: 31.12.2021
Gestellungsgelder für Ordensangehörige
vom 21. Dezember 2018
(ABl. 2018, S. 367)
####Aufgrund des Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 19. November 2018 werden die Gestellungsgelder (Jahresbeträge) für Ordensangehörige für die Jahre 2019 bis 2021 für die alten Bundesländer wie folgt festgesetzt:
ab dem 1. Januar 2019 | |
Gestellungsgeldgruppe I | 71.280,00 € |
Gestellungsgeldgruppe II | 58.800,00 € |
Gestellungsgeldgruppe III | 42.900,00 € |
Gestellungsgeldgruppe IV | 36.420,00 € |
ab dem 1. Januar 2020 | |
Gestellungsgeldgruppe I | 73.380,00 € |
Gestellungsgeldgruppe II | 60.600,00 € |
Gestellungsgeldgruppe III | 44.220,00 € |
Gestellungsgeldgruppe IV | 37.200,00 € |
ab dem 1. Januar 2021 | |
Gestellungsgeldgruppe I | 74.220,00 € |
Gestellungsgeldgruppe II | 61.200,00 € |
Gestellungsgeldgruppe III | 44.700,00 € |
Gestellungsgeldgruppe IV | 37.620,00 € |
Die Vollversammlung hat darüber hinaus eine Reduzierung des geforderten Sprachniveaus ausländischer Ordensangehöriger für Tätigkeiten der Gestellungsgruppe III von C1 nach B 2 und für Tätigkeiten der Gestellungsgruppe IV von C1 nach B1 beschlossen; für Tätigkeiten der Gestellungsgruppe I und II wird das Sprachniveau C1 beibehalten. Diese Änderungen werden mit der Festsetzung des Gestellungsgeldes im Jahr 2019 wirksam.
#Gestellungsgruppe
###Zuordnungskriterien/Anwendungsbeispiele
G I Ordensangehörige mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung (Master) bei entsprechender Verwendung oder vergleichbarer Ausbildung und Erfahrung bei entsprechender Verwendung
- Pfarrer, Kaplan
- Kategorialseelsorge (Krankenhaus-, Jugend-, Schul-, Priester-, Obdachlosen-, Gefängnis-, Militärseelsorge)
- Pastoralreferentin/Pastoralreferent (mit Master)
- Gehobene Tätigkeit in Generalvikariaten oder kirchlichen Einrichtungen
- Geistliche Begleitung/Psychologen
- Lehrtätigkeiten/Professuren an Hochschulen
- Lehrtätigkeit an Schulen
- Geschäftsführung/Vorstand
- Ärztin/Arzt
- Bildungshausleiterin/Bildungshausleiter
- Heimleitung (große Einrichtung)
- Pflegedienstdirektorin/Pflegedienstdirektor (große Einrichtung)
G II Ordensangehörige mit abgeschlossener Hochschulbildung (Bachelor) bei entsprechender Verwendung oder vergleichbarer Ausbildung und Erfahrung bei entsprechender Verwendung
- Pflegedienstdirektorin/Pflegedienstdirektor (mittelgroße und kleine Einrichtung)
- Stationsleitung
- Leiterin/Leiter Sozialstation
- Verwaltungsleitung (mittelgroß)
- Gemeindereferentin/Gemeindereferent
- Fachkrankenschwester
- Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter, Krankenhaussozialdienst
- Heilpädagogin/Heilpädagoge
G III Ordensangehörige mit mindestens dreijähriger abgeschlossener Fachausbildung bei entsprechender gehobener Verwendung oder vergleichbarer Ausbildung und Erfahrung bei entsprechender Verwendung
Gesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege (Pflegefachfrau/Pflegefachmann)
#- Sonstige Seelsorgehelferin/Sonstiger Seelsorgehelfer
- Sozial- und Gesundheitswesen
- Erzieherin/Erzieher
- Jugend- und Heimerzieherin/Jugend- und Heimerzieher
- Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
- Physio-/Ergotherapeutin/Physio-/Ergotherapeut
- Sachbearbeitung/Verwaltung (kein Sekretariat)
G IV Sonstige Ordensangehörige
- Hauswirtschaftskräfte
- Küsterin/Küster, Mesnerin/Mesner
- Empfang/Pforte