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Errichtung der Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs auf der Ebene der Erzdiözese Freiburg
#Die Erzdiözese Freiburg verfolgt nachhaltig das Ziel, die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext auf dem Gebiet der Erzdiözese durch entsprechende Strukturen zu ermöglichen.
###- Gemäß der „Gemeinsame(n) Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ des Unabhängig Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz errichte ich nach Absatz 2 ff. für die Dauer von drei Jahren die Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs auf der Ebene der Erzdiözese Freiburg.
- Die Arbeitsweise der Kommission regelt eine eigene Geschäftsordnung.
- 1 Die Kommission steht in der Nachfolge der bisherigen Kommission „Macht und Missbrauch“ vom 27. November 2018.
2 Die zum 27.11.2018 errichtete Kommission „Macht und Missbrauch“ wird zum 18. Oktober 2021 aufgelöst.
3 Das Statut der Kommission „Macht und Missbrauch“ vom 23. November 2018 wird mit Ablauf des 18. Oktober 2021 aufgehoben.
4 Mit der Auflösung der Kommission „Macht und Missbrauch“ erlöschen sämtliche Befugnisse der Kommission sowie ihrer Mitglieder. 5 Dies gilt auch für die durch das Statut festgelegten Pflichten mit Ausnahme der Verpflichtung zur Verschwiegenheit (§ 3 Absatz 3 Satz 3 des Statuts der Kommission „Macht und Missbrauch“). - 1 Von der Kommission „Macht und Missbrauch“ auf der Grundlage von § 4 Absatz 1 des Statuts der Kommission „Macht und Missbrauch“ eingesetzte Arbeitsgruppen sind mit Wirkung zum 18. Oktober 2021 mit Ausnahme der Arbeitsgruppe „Machtstrukturen und Aktenanalyse“, die ihren Auftrag bis zur Übergabe des Abschlussberichtes an die neu errichtete Kommission und an den Erzbischof weiterführt1#, aufgelöst.
2 Für die Tätigkeit der Arbeitsgruppe „Machtstrukturen und Aktenanalyse“ erlassene Rechtsvorschriften gelten bis zur Auflösung unmittelbar fort.
3 Mit der Auflösung der Untergruppen erlöschen sämtliche Befugnisse ihrer Mitglieder. 4 Dies gilt auch für die durch das Statut festgelegten Pflichten mit Ausnahme der Verpflichtung zur Verschwiegenheit. - Die hiermit neu errichtete „Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs“ kann dem Erzbischof mitteilen, dass bestimmte Arbeitsgruppen der bisherigen Kommission „Macht und Missbrauch“ unmittelbar ab dem 19. Oktober 2021 fortbestehen und die für die Tätigkeit der Arbeitsgruppen erlassenen Rechtsvorschriften unmittelbar fortgelten sollen.
Freiburg im Breisgau, den 18. Oktober 2021 |
Erzbischof Stephan Burger |
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1 ↑ Der Abschlussbericht wurde am 18. April 2023 übergeben. Die Arbeitsgruppe „Machtstrukturen und Aktenanalyse“ wurde durch Dekret vom 23. Mai 2023 (ABl. 2023, S. 234) mit Ablauf des 31. Mai 2023 aufgelöst.
1 ↑ Der Abschlussbericht wurde am 18. April 2023 übergeben. Die Arbeitsgruppe „Machtstrukturen und Aktenanalyse“ wurde durch Dekret vom 23. Mai 2023 (ABl. 2023, S. 234) mit Ablauf des 31. Mai 2023 aufgelöst.