.Statut der Kommission für Geschlechtergerechtigkeit
Statut der Kommission für Geschlechtergerechtigkeit
in der Erzdiözese Freiburg
vom 23. Oktober 2017
(ABl. 2018, S. 225)
1 Aufgrund der Gottesebenbildlichkeit des Menschen (Gen 1,27) sind Frauen und Männer von Gott her in ihrer Würde gleich. 2 Aus dieser Würde leitet sich die Wertschätzung ab, die Jesus unterschiedslos Frauen und Männern entgegenbrachte. 3 Daher gilt für die christliche Gemeinde: "Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht männlich und weiblich: denn ihr alle seid einer in Christus Jesus." (Gal 3,28).
4 Die Erzdiözese bekennt sich zu dieser unterschiedslosen Wertschätzung für Frauen und Männer als Maßstab allen kirchlichen Handelns und Sprechens auf der Grundlage ihrer theologischen und rechtlichen Vorgaben. 5 Sie will ein partnerschaftliches Zusammenwirken im Dienst und in der Gestaltung des kirchlichen Lebens aktiv vorantreiben. 6 In diesem Sinn sind Chancengleichheit, Gleichstellung und Unterlassen jeglicher Benachteiligung für Christinnen und Christen sowie für die Glaubwürdigkeit der Kirche in einer modernen Gesellschaft unverzichtbar. 7 Dies gelingt, wenn Frauen und Männer ihre Gaben und Sichtweisen in allen Bereichen und Handlungsfeldern der Kirche einbringen können.
8 In diesen Anliegen beruft der Erzbischof eine Kommission für Geschlechtergerechtigkeit.
#Zielsetzung
1 Die Kommission berät den Erzbischof in grundlegenden Fragen der Geschlechtergerechtigkeit zwischen Frauen und Männern im Haupt- und Ehrenamt. 2 Sie treibt Themen der Geschlechtergerechtigkeit in der Erzdiözese voran und sensibilisiert für dieses Thema.
3 Die Kommission setzt Aufträge des Erzbischofs in diesem Themenbereich um.
#Aufgaben
Die Kommission
- beobachtet gesellschaftliche und kirchliche Entwicklungen zu relevanten Themen, bedenkt ihre Auswirkungen für die Arbeit im Bereich der Erzdiözese und unterbreitet entsprechende Vorschläge,
- unterstützt und regt Projekte zur Geschlechtergerechtigkeit auf allen Ebenen in der Erzdiözese an,
- sensibilisiert für ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern bei der Besetzung von Leitungspositionen, Gremien und Ausschüssen,
- regt Maßnahmen an, die die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt für Frauen und Männer verbessern,
- sensibilisiert Mitarbeitende und Führungspersonen für die Themen geschlechtergerechte Sprache, Benachteiligung und sexualisierte Gewalt,
- erstellt in regelmäßigen Abständen einen Bericht für den Erzbischof und das Erzbischöfliche Ordinariat.
Zusammensetzung
1 Der Erzbischof beruft die Mitglieder der Kommission für die Dauer von fünf Jahren.
2 Die Kommission besteht aus Frauen und Männern, die aus unterschiedlichen Lebenssituationen und Arbeitsbereichen kommen. 3 Eine paritätische Besetzung ist anzustreben. 4 Zugleich sollen ihr ehrenamtlich und hauptamtlich in der Erzdiözese Freiburg tätige Personen angehören.
5 Kraft Amtes sind Mitglied:
- die Gleichstellungsbeauftragte der Erzdiözese,
- die Leiterin des Frauenreferates des Erzbischöfliches Seelsorgeamtes,
- der Leiter des Männerreferates des Erzbischöfliches Seelsorgeamtes.
6 Der Erzbischof beruft in die Kommission folgende Mitglieder:
- vier Vertreterinnen/Vertreter der Arbeitsgemeinschaft katholischer Erwachsenenverbände (AKE),
- eine Vertreterin/einen Vertreter des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ),
- eine Vertreterin/einen Vertreter aus dem pastoralen Dienst,
- eine Vertreterin/einen Vertreter des Diözesanrates der Katholikinnen und Katholiken.
7 Die Mitglieder der AKE, des BDKJ sowie des Diözesanrats können dem Erzbischof Mitglieder für die Kommission vorschlagen.
8 Darüber hinaus kann der Erzbischof bis zu zwei weitere Personen in die Kommission berufen.
9 Zur Beratung bestimmter Fragen kann die Kommission fachkundige Personen hinzuziehen.
#Arbeitsweise
1 Die Kommission wählt aus ihren Reihen eine Frau und einen Mann als Vorsitzende(n). 2 Die Geschäftsführung wird der Gleichstellungsbeauftragten in der Hauptabteilung Grundsatzfragen, Strategie und Kommunikation des Erzbischöflichen Ordinariates übertragen.
3 Die Sitzungen werden von den Vorsitzenden vorbereitet und geleitet.
4 Empfehlungen der Kommission werden im Konsens-Prinzip ausgesprochen. 5 Bei notwendigen Abstimmungen entscheidet die 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 6 Andernfalls wird ein Mehrheits- und Minderheitsvotum festgehalten.
7 Die Kommission tagt i. d. R. drei Mal jährlich. 8 Der Erzbischof wird zu den Sitzungen eingeladen.
9 Für einzelne Bereiche ihrer Zuständigkeit kann die Kommission entsprechend zusammengesetzte Arbeitsgruppen mit zeitlich und inhaltlich definiertem Auftrag einrichten.
10 Die Kommission kann nach Absprache mit dem Erzbischof in der Öffentlichkeit Stellung beziehen.
Freiburg im Breisgau, den 23. Oktober 2017
Erzbischof Stephan Burger