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Grundordnung des kirchlichen Dienstes
im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse – Zentrale Stelle zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung

vom 7. Juli 2015

(ABl. 2015, S. 146)

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Gemäß Artikel 5 Absatz 4 der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ wird für die Erzdiözese Freiburg zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung hinsichtlich dieser Ordnung als zentrale Stelle die Individualrechtliche Schlichtungsstelle eingerichtet. Vorsitzender dieser Individualrechtlichen Schlichtungsstelle ist Herr Rolf Kühn, Richter am Arbeitsgericht a. D., Hurststr. 10,76275 Ettlingen-Bruchhausen.